Geförderter Wohnbau
Die Wohnbauförderungen
In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen über die verschiedenen Wohnbauförderungen des Landes: von der Erstinformation bis hin zur Abgabe des Gesuches.
In den jeweiligen Diensten sind die Zugangsvoraussetzungen, die Kriterien für die Punktezuweisung, die Förderarten und die erforderlichen Merkmale der zu fördernden Wohnung beschrieben.
Weiters erhalten Sie alle Informationen zur Einreichung des Gesuches: welche Termine Sie einhalten müssen, welche Dokumente sie dem Gesuch beilegen müssen und wo Sie das Gesuch abgeben können.
Alle Informationen bezüglich der Auszahlung eines genehmigten Beitrages, der Anmerkung der Sozialbindung und was die Sozialbindung bedingt finden Sie im unteren Abschnitt „Nach Einreichung des Gesuches“.
Nach Einreichung des Gesuches
In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zur Auszahlung der genehmigten Förderung, zur Anmerkung der Sozialbindung sowie welchen Bindungen die geförderte Wohnung unterliegt.
Weiters finden Sie auch Informationen zu den Rekursen.
INFORMATIONEN ÜBER ALLE OPERATIONEN BEZÜGLICH DER VERWALTUNG DER GEFÖRDERTEN WOHNUNG WÄHREND DER LAUFZEIT DER SOZIALBINDUNG BIS ZU IHREM ABLAUF
Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.
Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.