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Nach der Gewährung: zwanzigjährige Sozialbindung
Die Wohnbauförderungsmaßnahmen für Kauf, Neubau und Wiedergewinnung der Erstwohnung erfüllen eine soziale Funktion. Um möglichen Spekulationen vorzubeugen, unterliegen die geförderten Wohnungen bestimmten Regeln.
Grundbuchsoperationen
Für die grundbücherliche Durchführung von Planunterlagen und Rechtsgeschäften, mit welchen der Bestand und die Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften, die der Sozialbindung und der Hypothek des Landes unterliegen, geändert wird, ist vorher die Unbedenklichkeitserklärung des Direktors der Abteilung Wohnungsbau notwendig.
Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
Der Förderungsempfänger kann jederzeit auf die Wohnbauförderung verzichten und - unter bestimmten Bedingungen - die Löschung der Sozialbindung beantragen.
Gefördertes Bauland
Besondere Bestimmungen für Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund gebaut werden.