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Personalaufnahme

Rangordnung

Für Stellen, welche befristet besetzt werden sollen, weil Personal abwesend ist oder gekündigt hat, werden Rangordnungen (Wartelisten) erstellt. 

In vielen Fällen kann die Rangordnung dazu benutzt werden, die Bewerber/innen vor dem Einstieg einer Prüfung (Eignung) zu unterziehen. In diesen Fällen spricht man von Auswahlverfahren und diese Eignung kann zu einer unbefristeten Einstellung führen


Dienste im Südtiroler Bürgernetz

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Befristete Aufnahme in den Landesdienst

Die befristete Aufnahme in den Landesdienst erfolgt mittels Rangordnung. Um in den Dienst der Landesverwaltung treten zu können, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Gesuche für die Einreihung in die Rangordnung sind anhand eines Musters abzufassen und müssen termingerecht innerhalb 12.00 Uhr des 15. Jänner, 15. Mai, 15. September beim Amt für Personalaufnahme abgegeben werden. Die Rangordnung erscheint am 1. März, 1. Juli und 1. November eines jeden Jahres.

Den Bewerbern werden die Stellen mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein unter strikter Einhaltung der jeweiligen Rangordnung angeboten. Im allgemeinen handelt es sich um Ersatzstellen, somit um zeitbegrenzte Aufnahmen (Krankenstand, Mutterschaft).

In Berufsbildern, für die ein Auswahlverfahren ausgeschrieben ist, gilt die Beantragung der befristeten Aufnahme gleichzeitig als Antrag für die Teilnahme am Wettbewerb.

Eine Absage ohne triftigen Grund hat eine Streichung für die Dauer von 6 Monaten aus der Rangordnung zur Folge.

Anlagen zum Herunterladen finden Sie hier.

Sachbearbeiterin:
Frau Suleika Lamprecht
Tel. 0471 41 21 70
Fax 0471 41 21 97
E-Mail: Suleika.Lamprecht@provinz.bz.it


Aufnahme über Wettbewerb

Um zu den ausgeschriebenen Wettbewerben zu kommen, klicken Sie hier, und Sie werden auf die Seite der Personalaufnahme weitergeleitet.

Bezüglich des Verwaltungspersonals der Schulen werden Wettbewerbe nur für folgende Berufsprofile ausgeschrieben:

  • Schulsekretär/Schulsekretärin
  • Schullaborant/Schullaborantin.

Aufnahme über Auswahlverfahren

Für alle Berufsbilder des Personals der Schulverwaltung - ausgenommen Schulsekretär/in und Schullaborant/in - werden Auswahlverfahren durchgeführt.

Für weitere Informationen zu den Auswahlverfahren klicken Sie hier, und Sie werden auf die entsprechende Seite der Personalaufnahme weitergeleitet.